Artikel siebenundzwanzig _ Plakatdesign zum Artikel 27 "Freiheit des Kulturlebens" aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Dekleration beinhaltet unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet. Artikel 27: Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.